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Artikel vom: 27.01.2012
Gericht vertagt Urteilsverkündung
Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Urteilsverkündung im HIV-Prozess verschoben. Die zweite große Strafkammer am Landgericht Bad Kreuznach hat nach der Beweisaufnahme entschieden, den Angeklagten vorerst psychiatrisch untersuchen zu lassen, um eine Schuldfähigkeit feststellen zu können. Der 29-jährige gebürtige Pole soll an zwei Frauen das HI-Virus übertragen haben, obwohl er von der eigenen Infizierung gewusst habe. Der Angeklagte, wie auch die beiden Frauen, sollen vor dem Geschlechtsverkehr Drogen eingenommen haben. Das Verfahren soll am 10. Februar fortgesetzt werden.
Quelle:
Antenne Bad Kreuznach 88.3
















