Erntetransporte sind ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen
erlaubt.
Das hat der rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker
Wissing mitgeteilt.
Die Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot ist aber nur in den jeweiligen
Erntezeiträumen gültig.
In der Getreide- und Rapsernte gilt die Regelung ab nächsten Sonntag bis Ende August, für die Maisernte und Weintraubenlese von Mitte August bis Mitte November.