Die Landrätin Bettina Dickes hat gemeinsam mit den Ordnungsbehörden die Richtlinien für Weihnachtsmärkte im Kreis Bad Kreuznach festgelegt. Wichtige Eckpunkte der Richtlinien ist ein zentraler Ein- und Ausgang zu den Märkten, sowie eine Personenobergrenze auf der gesamten Fläche. Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlaubt grundsätzlich die Durchführung von Weihnachtsmärkten.