Bad Kreuznach

Lockerungen der Corona-Bestimmungen

Lockerungen der Corona-Bestimmungen

18427938 / Pixabay

Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat die Corona-Regeln konkretisiert. Grundsätzlich gilt ab sofort die Maskenpflicht nur noch überall dort, wo es keine Zugangsbeschränkungen gibt. Für die Gastronomie gilt ab sofort die 3G-Regelung. Die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung entfallen. Bei Veranstaltungen im Innenbereich bis zu 250 Teilnehmende gilt ebenfalls die 3G-Regel.

Die Maskenpflicht entfällt. Im Freien mit mehr als 2.000 Teilnehmenden gilt 2G und die Maskenpflicht. Gleichzeitig ist die 7-Tage-Inzidenz in der Nahe-Region den zweiten Tag in Folge wieder gestiegen. Alle Regelungen sind auf der Seite kreis-badkreuznach.de zu finden.