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Nähe zu rechtsextremer Partei: Entlassung rechtens

Nähe zu rechtsextremer Partei: Entlassung rechtens

Die Entlassung eines Polizeianwärters aus Rheinhessen auf Grund seiner Nähe zur rechtsextremen Partei „III. Weg“ ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der Mann war von 2013 bis 2021 zahlendes Parteimitglied und wurde nach einer internen Überprüfung aus der Bundespolizei entlassen.

In der Entlassungsbegründung heißt es, dass seine Parteimitgliedschaft das Vertrauen der Gesellschaft und der Kollegen in seine Integrität und Verfassungstreue gefährde. Obwohl der Rheinhesse kurz vor seiner Ausbildung aus der Partei ausgetreten war, habe er sich nicht ausdrücklich von ihr distanziert. Der „III. Weg“ ist eine rechtsextreme Kleinpartei, die 2013 unter der Beteiligung von ehemaligen NPD-Funktionären gegründet wurde.