Die Stadt Bingen weist noch einmal daraufhin, dass alle Winzer und Traubenerzeuger meldepflichtig sind. Ausgenommen sind nur Winzer, die an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft abliefern. Die Meldeformulare sind bei der Stadtverwaltung Bingen und bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz erhältlich.
Diese müssen bis Mitte Januar dort eingereicht werden. Sollten die Meldungen nicht richtig oder überhaupt nicht eingereicht werden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Weingesetzes. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Verfügung.