Bad Kreuznach

Verbotsverfügung gilt auch für Montag

Verbotsverfügung gilt auch für Montag

Die Verbotsverfügung der Stadt Bad Kreuznach zu den „Montags-Spaziergängen“ gilt auch am kommenden Montag. Darauf hat Ordnungsdezernent Markus Schlosser noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Er wiederholte seinen Appell, sich nicht an unangemeldeten Versammlungen zu beteiligen.

Die nach wie vor sehr hohe Anzahl an Neuinfektionen im Landkreis lasse nur angemeldete Versammlungen zu.
Zu den am vergangenen Montag festgestellten Verstößen wurden bereits in dieser Woche 77 Anzeigen gefertigt. Außerdem wurden Bußgeldbescheide in einer Höhe von bis zu 500 Euro zugestellt.