Anklage nach Tötung in Unkenbach: 19-Jähriger soll Frau erstochen haben

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Anklage nach Tötung in Unkenbach – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen einen 19-Jährigen erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, am 12. Juni 2025 eine 55-jährige Frau in Unkenbach angegriffen und tödlich verletzt zu haben. Er befindet sich weiter in Untersuchungshaft.

Angriff im Hof des Anwesens

Nach den Ermittlungen suchte der Beschuldigte am Abend das Anwesen der Frau auf und betrat durch eine geöffnete Haustür den Flur, obwohl ihm gerichtlich untersagt war, das Grundstück ohne Zustimmung zu betreten. Als die 55-Jährige ihm im Flur begegnete und ihn aufforderte zu gehen, folgte sie ihm in den Hof. Dort soll der 19-Jährige die Frau mit einem Tritt in den Rücken und einem Faustschlag zu Boden gebracht und anschließend mehrfach mit einem Messer in den Oberkörper gestochen haben. Die Frau verstarb noch am Tatort.

Motiv und Vorgeschichte

Die Ermittler sehen das Motiv in der Beziehung des Beschuldigten zur damals 14-jährigen Tochter der Getöteten. Zwischen ihm und dem Mädchen hatte es eine freundschaftliche Verbindung gegeben, die im Februar 2025 zerbrach. Danach soll der Mann das Mädchen beleidigt und bedroht haben; dafür liegt bereits eine Anklage vor. Wegen einer Gewaltschutzverfügung verpflichtete er sich vor Gericht, das Grundstück der Familie nicht ohne Zustimmung zu betreten. Diese Verpflichtung missachtete er nach Auffassung der Staatsanwaltschaft am Tattag.

Ermittlungsstand und Verteidigungsverhalten

Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf Einschränkungen der Schuldfähigkeit. Der 19-Jährige hat den äußeren Ablauf der Tat im Wesentlichen eingeräumt, bestreitet jedoch einen Tatplan. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Totschlags und hat die Sache an die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern abgegeben.

Verfahren geht vor Gericht

Die Jugendkammer muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Solange das Gericht nicht anders entscheidet, verbleibt der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei führen die weiteren Ermittlungen fort.

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