Am Dienstag, den 30. September, führte die Polizei im Stadtgebiet Birkenfeld verstärkte Verkehrskontrollen durch. Dabei wurde ein Fahrzeug mit einem auffällig modifizierten Luftfahrwerk kontrolliert.
Mangelhafte Notlaufeigenschaft festgestellt
Bei der Überprüfung zeigte sich, dass die Räder des Fahrzeugs bei der niedrigsten Fahrwerkseinstellung Kontakt mit den Kotflügeln hatten. Eine sichere Lenkbarkeit im Falle eines Systemausfalls war somit nicht gegeben. Es wird vermutet, dass die Federwegsbegrenzung ausgebaut, manipuliert oder verschlissen war.
Rechtliche Folgen
Manipulationen an Luftfahrwerken sind nicht zulässig. Durch solche Veränderungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Auto wurde sichergestellt und einer Prüfstelle vorgeführt, die die Mängel bestätigte. Dem Fahrer droht ein Bußgeld und mindestens ein Punkt in Flensburg.
Hinweis der Polizei
Die Polizei rät, Umbauten an Fahrwerken nur von Fachfirmen durchführen zu lassen und sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Das erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr und verhindert hohe Kosten durch unzulässige Änderungen.
