Mainz-Bingen

Umstrukturierung von Rebpflanzen wird gefördert

Umstrukturierung von Rebpflanzen wird gefördert

Ab Montag nimmt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzen entgegen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Pflanzflächen schon im ersten Teil des Antragsverfahren gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich.

Ab dem Antragsjahr 2022 wird nur noch der Wechsel der Rebsorte gefördert, nicht mehr der Wechsel der Unterlagsrebe, während die Rebsorte beibehalten wird. Die Anträge werden elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer oder postalisch gestellt. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Ministeriums für Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Januar.