Bad Kreuznach

2G-Regel auf Nikolausmarkt

2G-Regel auf Nikolausmarkt

Hans / Pixabay

Auf dem Bad Kreuznacher Nikolausmarkt gilt ab heute die 2G-Regel. Darauf hat sich die Stadtverwaltung in Absprache mit der ARGE Nikolausmarkt und der Stabstelle Corona verständigt. Als Grund gibt die Stadtverwaltung die stark steigenden Infektionszahlen und die ab heute geltende neue Corona-Verordnung des Landes an.

Die Fläche des Nikolausmarktes wird daher nun eingezäunt. Ein- und Ausgänge mit Kontrollstellen werden in der Poststraße sein. Für den Einlass ist ein Impf- oder Genesungsnachweis und ein Personalausweis mitzubringen. Die Bad Kreuznacher Stadtverwaltung empfiehlt außerdem das Tragen einer medizinischen Maske auf dem Marktgelände.