Bad Kreuznach

Bürgermeisterwahl ist zulässig

Bürgermeisterwahl ist zulässig

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen die Bürgermeisterwahl in Bad Kreuznach abgewiesen. Das Gericht stellte Oberbürgermeistern Dr. Heike Kaster-Meurer das Urteil gestern zu. Gründe für die Unzulässigkeit der Klage gibt es mehrere. So hatte Kläger Wolfgang Heinrich keine Befugnis gegen die Wahl des kommunalen Beigeordneten zu klagen. Einzig Ratsmitglieder haben diese Klagebefugnis. Außerdem sei die Klage unbegründet.

So war die Verlängerung der Ausschreibungsfirst durch die Oberbürgermeisterin nicht problematisch. Das Gericht begründe sehr ausführlich, dass bei der Stellenausschreibung kein Fehler gemacht wurde, so Dr. Heike Kaster-Meurer zum Urteil aus Koblenz. Gegen das Urteil kann nun Berufung eingelegt werden. Thomas Blechschmidt setzte sich bei der Wahl gegen den noch amtierenden Bürgermeister Wolfgang Heinrich und Jörg Gräff durch.