Mainz-Bingen

Corona-Selbsttests reichen nicht

Corona-Selbsttests reichen nicht

Shutter_Speed / Pixabay

Nicht-immunisierte Studierende dürfen weiterhin nur an Vorlesungen teilnehmen, wenn sie einen professionell durchgeführten, negativen Corona-Test vorweisen können. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Ein Student der Technischen Hochschule Bingen hatte in einem Eilantrag dagegen geklagt. Er beklagte dabei besonders, dass es für ihn sowohl zeitlich wie auch finanziell nicht zumutbar wäre.

Das Gericht begründete sein Urteil mit dem andauernden dynamischen Infektionsgeschehen. Laut der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, dürfen Studierende nur an Vorlesungen teilnehmen, wenn sie genesen, geimpft oder getestet sind.