Bad Kreuznach

Einschränkungen zur Kirner Kerb

Einschränkungen zur Kirner Kerb

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Während der Kirner Kerb kommt es zu Einschränkungen auf den Straßen im Kirner Stadtgebiet. Das teilt die Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land mit. Demnach werden in der Kallenfelser Straße zwischen der Einmündung „Im hohen Rech“ und dem Kallenfelser Ortseingang Tempo 30 und in beidseitiges Halteverbot gelten. Die Straßen „Im hohen Rech“, Ohlmannstraße und Rottmannstraße werden nur als Einbahnstraßen befahrbar sein.

Hier sind jeweils auf einer Seite Parkmöglichkeiten ausgewiesen. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich am Schwimmbad und am Berger Weg. Am Kirmesmontag bleiben außerdem die Büros der VG-Verwaltung und der VG-Werke ab 11 Uhr geschlossen. Vereinbarte Termine im Bürgerbüro können aber wahrgenommen werden. Die Kirner Kerb beginnt am Freitag und geht bis einschließlich Dienstag.