Mainz-Bingen

Geflüchtete erhalten Leistungen nach SGB II

Geflüchtete erhalten Leistungen nach SGB II

Alexandra_Koch / Pixabay

Die im Landkreis Mainz-Bingen registrierten ukrainischen Geflüchteten erhalten in den kommenden Tagen Post von der Kreisverwaltung. Grund dafür ist ein so genannter „Rechtskreiswechsel“, auf den sich Bund und Länder verständigt haben. Demnach sollen die Geflüchteten ab Juni Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben. Damit verschiebt sich die Zuständigkeit für die Geflüchteten von der Fachabteilung Asyl und Integration zum Jobcenter Mainz-Bingen.

Die Geflüchteten sind aufgerufen, bis Ende Mai einen entsprechenden Antrag an das Jobcenter zu stellen. Die notwendigen Unterlagen werden nun mit Rücksendeumschlägen verschickt. Für einen reibungslosen Ablauf bittet die Kreisverwaltung darum, dass die Namen der Ukrainer an den Briefkästen ausreichend kenntlich gemacht werden.