Bad Kreuznach

Kein Verbot für Feuerwerk

Kein Verbot für Feuerwerk

In Bad Kreuznach wird es kein Verbot von Feuerwerkskörpern an Silvester geben. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Jedoch bittet die Stadtverwaltung um ein umsichtiges Verhalten zum Jahreswechsel. Feuerwerkskörper sollten nur auf sicheren Plätzen abgebrannt werden, damit niemand verletzt wird und keine Sachschäden entstehen.

Oberbürgermeister Emanuel Letz gibt außerdem zu bedenken, dass viele Tiere unter der lauten Böllerei sehr leiden. Jeder solle daher für sich prüfen, ob und wieviel Feuerwerk angemessen sei, so Letz weiter. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern an Silvester ist grundsätzlich erlaubt und muss nicht genehmigt werden. Pyrotechnische Gegenstände dürfen am 31. Dezember und 1. Januar von Personen über 18 Jahren abgebrannt werden.