Mainz-Bingen

Keine Eingliederungshilfe für Kind mit Skoliose

Keine Eingliederungshilfe für Kind mit Skoliose

Das Sozialgericht Mainz hat den Antrag einer Mainz-Bingerin abgelehnt, die vom Landkreis die Bezahlung einer Integrationskraft gefordert hatte. Das teilt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit. Die Integrationskraft war als Eingliederungshilfe für die an Skoliose erkrankte Tochter gedacht. Das Kind muss täglich ein Korsett tragen, welches für kurze Pausen ausgezogen werden kann. Eine Unterstützung des Mädchens durch das vorhandene Kita-Personal, könne laut Antragstellerin nicht geleistet werden.

Die Kreisverwaltung hatte dagegen nach Hospitation und Gesprächen mit dem Kita-Personal festgestellt, dass der Mehraufwand gering sei und geleistet werden könne. Außerdem habe sich die Kita auf das Thema Inklusion spezialisiert und verfüge über ausreichend Fachpersonal. Die Mutter hatte außerdem Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Landessozialgericht eingereicht. Diese wurde zwischenzeitlich auch abgelehnt.