Mainz-Bingen

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen

Die Binger Stadtverwaltung weist auf die Meldepflicht für das Winzerjahr 2023 hin. Bis Mitte Januar müssen alle Winzer und Traubenerzeuger eine Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung einreichen. Meldepflichtig sind alle Weinbauern, die nicht die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Erzeugergemeinschaft weitergeben.

Das Meldeformular gibt es bei der Stadtverwaltung auf Burg Klopp und bei den weinbaulichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer. Außerdem ist das Dokument als Download verfügbar. Bei verspäteter Abgabe muss mit einer Kürzung der Investitionsförderungs-Zuschüsse gerechnet werden. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.