Bad Kreuznach

Verbot von offenem Feuer

Verbot von offenem Feuer

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Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat ein Verbot von offenem Feuer ausgesprochen. Das teilt die Verbandsgemeinde auf ihrer Webseite mit. Laut Allgemeinverfügung ist das Entzünden und Betreiben von Grillfeuer und sonstigen offenen Feuern im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich untersagt. Auch Feuerwerk darf nicht verschossen oder gezündet werden.

Bei Zuwiderhandeln geht das Löschen des Feuers auf Kosten des Verantwortlichen, beispielsweise bei einem Einsatz der Feuerwehr. Außerdem droht ein Platzverweis von bis zu 14 Tagen.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis Ende Juli.