Regional

Geflügelpest: Weniger Nachweise, aber keine Entwarnung

today7. Dezember 2025

Hintergrund
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Die Geflügelpest Rheinland-Pfalz breitet sich zwar inzwischen langsamer aus, bleibt jedoch ein ernstes Thema. Nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes gibt es mittlerweile Nachweise bei rund 100 Wildvögeln im Land. Aktuell betrifft das Virus auch einen Bestand mit Gänsen und Enten im Gebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises. Die Tiere wurden nach Angaben der zuständigen Behörde getötet, um eine weitere Ausbreitung zu stoppen. Die Keyphrase Geflügelpest Rheinland-Pfalz steht deshalb weiterhin im Mittelpunkt der Vorsorgemaßnahmen.

Aufstallpflicht verlängert

Wegen der fortgesetzten Funde gilt im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal eine verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel. Diese Maßnahme bleibt noch bis in die zweite Dezemberhälfte bestehen. Hintergrund ist der hohe Viruseintrag durch erkrankte Kraniche, die zuletzt in größerer Zahl unterwegs waren. Dadurch steigt die Belastung der Umwelt und der Wasservogelbestände deutlich.

Das Landesuntersuchungsamt weist die Geflügelpest derzeit vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach. Diese Arten tragen das Virus über längere Zeiträume, insbesondere in stehenden Gewässern. Virusbelastete Gewässer stellen wiederum Infektionsquellen für andere Wasservögel dar.

Risiko bleibt abhängig vom Standort hoch

Das Virus überlebt im Wasser und im Wassergeflügel über längere Zeit, besonders in Enten. Infizierte Tiere tragen das Virus auf Hausgeflügel über, das nicht aufgestallt ist. Deshalb sehen die Fachbehörden das Risiko einer Weiterverbreitung weiterhin als hoch an. Die Bewertung unterscheidet sich jedoch je nach Region. Die zuständigen Veterinärämter ordnen Aufstallpflichten standortbezogen an, verlängern sie oder heben sie auf.

Diese Entscheidungen basieren auf einer regionalen Analyse der Lage. Einige Landkreise haben ihre Aufstallpflicht bereits aufgehoben, während andere die Maßnahme fortführen oder verlängern.

Hinweise für Spaziergängerinnen und Tierhalter

Wer einen toten oder kranken Wildvogel entdeckt, sollte Abstand halten. Das Berühren ist strikt verboten, um keine Viruspartikel weiterzutragen. Auch Haustiere sollten keinen Kontakt mit kranken oder verendeten Vögeln haben. Funde müssen an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Zwar besteht grundsätzlich eine Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Aas infizierter Wasservögel aufnehmen, doch laut Robert Koch-Institut ist das Risiko für Menschen gering. Nur Personen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel sind stärker gefährdet.

Weitere Informationen stellt das Landesuntersuchungsamt auf seiner Internetseite zur Verfügung. Eine aktuelle Übersicht über die bestätigten Funde in den Landkreisen zeigt, dass der Schwerpunkt weiterhin bei Wildgänsen, Kranichen, Schwänen und Graureihern liegt.

Geschrieben von: Geraldine Werner


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