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Geringverdienende haben Anspruch auf Heizkostenbeihilfe

Geringverdienende haben Anspruch auf Heizkostenbeihilfe

martaposemuckel / Pixabay

Anspruch auf eine einmalige Heizkostenbeihilfe haben auch Geringverdienende in der Nahe-Region. Darauf weist Rainer Böß, der stellvertretende Vorsitzende der Linken im Kreis Birkenfeld hin. Wer die erhöhte Rechnungssumme der Heizkosten nicht durch sein Einkommen decken kann, hat für diesen Monat ein Recht auf aufstockende Leistungen. Geringverdienende stellen den Antrag beim Jobcenter, Rentner beim Sozialamt.

Antragstellende erhalten bei den Sozialarbeitern von Diakonie und Caritas kostenfreie Hilfe beim Ausfüllen der zahlreichen Formulare. Zu beachten ist, dass der Antrag im Monat der Heizmittelbezahlung gestellt wird. Weitere Infos sind online zu finden auf energie-hilfe.org.