Keine Lagerung an Gewässern

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Um das Risiko von Überschwemmungen zu mindern, sollen Ablagerungen von Gewässern ferngehalten werden. Das teilt die Untere Wasserbehörde mit. Bei Grünschnitt oder Holzlagerung kann es dazu kommen, dass die Lagerung abgeschwemmt wird und sich an Engstellen wie Brücken oder Rohrdurchlässen verkeilt. Bei kurzzeitiger Lagerung sollte ein Mindestabstand von fünf bis zehn Metern zum Gewässer eingehalten werden.

Darüber hinaus können Anliegerinnen und Anlieger selbst viel für ihr Gewässer tun. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

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