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Plädoyers im Prozess um Tankstellen-Mord

Plädoyers im Prozess um Tankstellen-Mord

Im Prozess um den so genannten „Tankstellen-Mord“ sprechen heute die Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor dem Bad Kreuznacher Landgericht ihre Plädoyers. Die waren zuvor verschoben worden, weil die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter gestellt hatte. Dieser sei voreingenommen und habe sein Gutachten aufgrund bloßer Vermutungen erstellt, so der Vorwurf der Verteidigung. Der Gutachter hatte den Angeklagten als voll schuldfähig beurteilt.

Die Plädoyers der Verteidigung sind für Freitag geplant. Ein Urteil soll dann kommende Woche fallen. Der 50-jährige Mann hat im Verfahren bereits gestanden, im letzten Jahr den 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein erschossen zu haben. Er hatte sich geärgert, weil der Mitarbeiter ihn mehrmals auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte.