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Alkoholverbot gilt ab 15. Oktober an allen DB-Bahnhöfen

Plakat zum Alkoholkonsumverbot
Bild: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholkonsumverbot an allen 5.700 Bahnhöfen ein. Damit gilt die Regel auch an den Stationen in Bad Kreuznach, Kirn, Bingen, Ingelheim und Alzey.

Ab Donnerstag, 15. Oktober 2026, gilt an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn ein Alkoholkonsumverbot. Die DB will damit nach eigenen Angaben für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. Betroffen sind insgesamt 5.700 Bahnhöfe in Deutschland. Damit gilt die neue Regelung auch an den Bahnhöfen in Bad Kreuznach, Kirn, Bingen, Ingelheim und Alzey.

Verbot wird Teil des Hausrechts

Das Alkoholkonsumverbot wird Bestandteil des Hausrechts der Deutschen Bahn. Hinweise auf die neue Regel sollen an den Bahnhöfen ausgehängt werden. Mitarbeiter der DB Sicherheit sollen bei ihren regulären Kontrollgängen Personen ansprechen, die gegen das Verbot verstoßen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn nach eigenen Angaben ein Hausverbot aussprechen.

Gastronomie bleibt ausgenommen

Das Verbot gilt nicht für gastronomische Angebote an den Bahnhöfen. Dort dürfen Gäste weiterhin Alkohol trinken. Auch verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin im Gepäck mitgeführt werden. Gleiches gilt für Alkohol, der zuvor eingekauft wurde und verschlossen bleibt.

Bahn verweist auf Erfahrungen anderer Bahnhöfe

An knapp 40 größeren Bahnhöfen gilt bereits seit längerer Zeit ein Alkoholkonsumverbot. Dazu gehören unter anderem Köln Hauptbahnhof, Heidelberg Hauptbahnhof, München Hauptbahnhof und Hamburg Hauptbahnhof. Zum 1. September kamen außerdem Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel Hauptbahnhof und Braunschweig Hauptbahnhof hinzu. Nach Angaben der Deutschen Bahn haben sich die bisherigen Verbote positiv ausgewirkt. Demnach gebe es weniger Müll und weniger Konflikte.

Rund 80 Prozent unterstützen Alkoholverbot

Die Deutsche Bahn verweist zudem auf eine aktuelle repräsentative Umfrage. Demnach sprechen sich rund 80 Prozent der Befragten für alkoholfreie Bahnhöfe aus. Auch Mieter in den Bahnhöfen unterstützen laut DB die Bemühungen um mehr Sicherheit in den öffentlichen Bereichen.

Regelung gilt an 5.700 Stationen

Insgesamt gilt das Alkoholkonsumverbot ab dem 15. Oktober an 5.700 Bahnhöfen. Davon gehören rund 5.400 Stationen zur DB InfraGO AG und etwa 300 zur DB RegioNetz GmbH.

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