Landkreis Mainz-Bingen

Antragsfrist für Rebumstrukturierung 2026 startet im Januar – im Landkreis Mainz-Bingen

today14. Dezember 2025

Hintergrund
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Förderung für neue Weinberge: Anträge ab Januar möglich

Winzerinnen und Winzer im Landkreis Mainz-Bingen können ab dem neuen Jahr wieder Fördergelder für ihre Weinberge beantragen. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass entsprechende Anträge vom 2. Januar bis zum 2. Februar 2026 gestellt werden können.

Was bedeutet Rebumstrukturierung?

Bei der sogenannten Rebumstrukturierung geht es darum, alte oder nicht mehr passende Weinberge zu erneuern. Das kann zum Beispiel heißen, dass alte Rebstöcke entfernt und neue gepflanzt werden oder dass Weinberge an moderne Anbaumethoden angepasst werden. Ziel ist es, die Arbeit zu erleichtern und die Qualität des Weins langfristig zu sichern.

Wer kann die Förderung bekommen?

Gefördert werden Flächen, die im Jahr 2026 neu bepflanzt werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Flächen bereits zuvor gemeldet wurden und eine Genehmigung zur Rodung erhalten haben. Eine spätere Nachmeldung ist nicht möglich.

Für Flächen, die sich in einem Flurbereinigungsverfahren befinden, gelten besondere Fristen. Dort endet die Antragsfrist im Jahr der Besitzübergabe am 30. April 2026.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Anträge können online über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Das System hilft beim Ausfüllen und weist auf mögliche Fehler hin. Nach dem Ausfüllen muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und bis spätestens 2. Februar 2026 bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden. Verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen

Ab Januar 2026 stehen die Antragsformulare und Förderrichtlinien auch auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz zum Download bereit. Bei Fragen hilft die Kreisverwaltung Mainz-Bingen telefonisch weiter.

Geschrieben von: Paul Calmund


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