Bad Kreuznach

Armenisches Ehepaar aus dem Kreis Bad Kreuznach abgeschoben

today11. Dezember 2025

Hintergrund
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Die Kreisverwaltung setzt eine Abschiebung nach gescheitertem Asylverfahren durch und bringt ein armenisches Ehepaar außer Landes. Beide Personen waren bereits zuvor strafrechtlich aufgefallen. Der Vorwurf reichte vom Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten bis zu Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wiederholte Einreisen und erfolglose Asylverfahren

Das Ehepaar reiste vor mehreren Jahren erstmals mit einem erschlichenen Touristenvisum in das Bundesgebiet ein und stellte einen Asylantrag. Eine Ausreise erfolgte wenig später freiwillig. Nach einigen Jahren folgte eine erneute unrechtmäßige Einreise, wiederum mit einem erschlichenen Visum. Der erneute Asylantrag blieb ohne Erfolg. Das Bundesamt lehnte das Verfahren ab, und sämtliche weiteren verwaltungsrechtlichen Schritte verliefen ebenfalls ohne Erfolg.

Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und eine beantragte Duldung wurden abgelehnt. Die Frau zog zwischenzeitlich eine angekündigte freiwillige Ausreise zurück. Der Ehemann legte bis zur Abschiebung keinen Pass vor.

Fehlende Integration und weitere Auffälligkeiten

Ein gesicherter Lebensunterhalt lag nicht vor. Auch ausreichende Sprachkenntnisse und eine soziale oder berufliche Integration waren nach Angaben der Verwaltung nicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Abschiebung bezog das Ehepaar Sozialleistungen.

Während des Einsatzes entdeckten Kräfte in der Wohnung größere Mengen mutmaßlichen Diebesguts. Kleidungsstücke und Accessoires lagen noch mit Etiketten und Schildern versehen in Koffern und Schränken. Die eingesetzten Beamten gingen aufgrund der Menge von Diebesgut aus. Zusätzlich lagen Hinweise auf weitere Betrugsdelikte vor, da verschiedene Kreditkarten ausgestellt worden waren.

Geschrieben von: Geraldine Werner


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