Antenne Bad Kreuznach
today28. Dezember 2025
Symbolbild: Pixabay
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Bauanträge in den kreisangehörigen Gemeinden direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Grundlage dafür ist eine Änderung der Landesbauordnung.
Von der neuen Regelung ausgenommen sind sogenannte Freistellungsverfahren. Diese werden weiterhin bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingereicht. Für alle anderen Bauanträge ist künftig ausschließlich der Landkreis zuständig.
Die Neuregelung gilt für alle kreisangehörigen Gemeinden in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe, Rhein-Selz und Sprendlingen-Gensingen sowie für die gemeindefreie Gemeinde Budenheim.
Für die Städte Bingen und Ingelheim ändert sich hingegen nichts: Dort bleiben die Stadtverwaltungen weiterhin
für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bauanträge zuständig.
Fragen zur Antragstellung beantwortet der jeweils zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Website des Landkreises unter dem Bereich „Bauen“ abrufbar.
Geschrieben von: Clara Schulz
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