Neue Zuständigkeit ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Bauanträge in den kreisangehörigen Gemeinden direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Grundlage dafür ist eine Änderung der Landesbauordnung.
Freistellungsverfahren bleiben bei den Gemeinden
Von der neuen Regelung ausgenommen sind sogenannte Freistellungsverfahren. Diese werden weiterhin bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen eingereicht. Für alle anderen Bauanträge ist künftig ausschließlich der Landkreis zuständig.
Welche Kommunen betroffen sind
Die Neuregelung gilt für alle kreisangehörigen Gemeinden in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe, Rhein-Selz und Sprendlingen-Gensingen sowie für die gemeindefreie Gemeinde Budenheim.
Sonderregelung für Bingen und Ingelheim
Für die Städte Bingen und Ingelheim ändert sich hingegen nichts: Dort bleiben die Stadtverwaltungen weiterhin
für die Entgegennahme und Bearbeitung der Bauanträge zuständig.
Weitere Informationen
Fragen zur Antragstellung beantwortet der jeweils zuständige Sachbearbeiter der Kreisverwaltung. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf der Website des Landkreises unter dem Bereich „Bauen“ abrufbar.