Bad Kreuznach

1 Kilo Amphetamin: Dealer aus Bad Kreuznach vor Gericht

today1. August 2025

Hintergrund
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Einladung zum Prozessauftakt in Saal 7

Bad Kreuznach – Ein brisanter Drogenprozess beginnt am Donnerstag, 7. August 2025, vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach. Die Anklage hat es in sich: Ein 54-jähriger Mann aus Bad Kreuznach soll gleich mehrfach mit Amphetamin in großen Mengen gedealt haben – darunter auch 1 Kilo Amphetamin in einem Rucksack, das er gewinnbringend verkaufen wollte.

Was wird dem Mann konkret vorgeworfen?

Die Staatsanwaltschaft zählt insgesamt sechs Fälle auf. Fünf davon betreffen den Handel mit Betäubungsmitteln, teils auch gewerbsmäßig. In einem Fall soll der Angeklagte die Drogen in seiner Wohnung aufbewahrt haben.

Fall 1 ist besonders schwerwiegend:
Anfang 2019 soll der Angeklagte etwa 1 Kilogramm Amphetamin in einem Rucksack nach Alsenz gebracht haben. Ziel war laut Staatsanwaltschaft der gewinnbringende Verkauf.

Fall 2: Wenige Monate später verkaufte er angeblich 100 Gramm Amphetamin für 500 Euro an eine feste Abnehmerin.

Wiederholte Deals mit derselben Kundin

Auch Fälle 3 und 4 betreffen die gleiche Frau. Im Jahr 2019 soll der Mann ihr zweimal je 200 Gramm Amphetamin verkauft haben. Der Preis: 5 Euro pro Gramm – macht jeweils 1.000 Euro.

Fall 5: Im November 2020 wechselten dann weitere 50 Gramm für 4 Euro pro Gramm den Besitzer.

Fall 6 schließlich betrifft Besitz statt Handel: Mitte Juni 2021 fanden Ermittler in der Wohnung des Mannes 87,64 Gramm Amphetamin, darunter ein besonders reiner Anteil von 10,82 Gramm Amphetaminbase.

Prozess mit Fortsetzung

WAS: Drogenprozess wegen sechs Fällen Amphetaminhandel
WO: Landgericht Bad Kreuznach, Saal 7
WANN: Hauptverhandlung: Donnerstag, 07.08.2025, 09:15 Uhr
Fortsetzung: Mittwoch, 13.08.2025 & Donnerstag, 14.08.2025

Mehrere Jahre Haft möglich

Der Angeklagte ist vorbestraft, was das Strafmaß deutlich beeinflussen kann. Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass mehrere Taten als gewerbsmäßig eingestuft sind. Das kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen

„Das Amphetamin war zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen.“

Ob der Angeklagte sich zu den Vorwürfen äußert, bleibt abzuwarten. Die Öffentlichkeit ist beim Prozess zugelassen – das Verfahren dürfte auf großes Interesse stoßen.

Geschrieben von: Daniel Klein