Bad Kreuznach

E-Scooter: Verstöße werden deutlich teurer

today21. Dezember 2025

Hintergrund
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Teurer Fehltritt auf dem Gehweg

Wer mit dem E-Scooter gegen die Regeln verstößt, zahlt künftig deutlich mehr. Die Regeln für E-Scooter werden verschärft, während zugleich die Verwarnungsgelder steigen. Fahren auf dem Gehweg oder zu zweit auf einem Roller kostet künftig 25 Euro statt bislang 15 Euro. Die Bundesregierung reagiert damit auf eine wachsende Zahl von Unfällen und auf Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr. Ziel ist mehr Sicherheit, aber auch mehr Ordnung im Alltag.

Die Zahlen sind eindeutig. Nach Angaben des Statistisches Bundesamt registrierte die Polizei im vergangenen Jahr bundesweit knapp 12.000 Unfälle mit E-Scootern. Das entspricht einem Anstieg von rund 27 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Vor allem in Städten geraten E-Scooter damit zunehmend in den Fokus von Politik und Kommunen.

Bundesregierung zieht die Zügel an

Die Bundesregierung hat auf diese Entwicklung reagiert und mehrere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften überarbeitet. Kernstück ist die Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Bundesrat hat den Änderungen am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Nach einer Übergangsfrist treten die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft.

Damit setzt der Bund auf ein umfassendes Maßnahmenpaket. Es kombiniert strengere Technikvorgaben mit höheren Verwarnungsgeldern und neuen Kompetenzen für Städte und Gemeinden. Die Nutzung von E-Scootern soll dadurch sicherer werden, ohne sie grundsätzlich einzuschränken.

Blinkerpflicht und strengere Technik

Ein zentraler Punkt betrifft die Fahrzeuge selbst. Neu zugelassene E-Scooter müssen ab 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Abbiegevorgänge sollen dadurch klarer erkennbar werden, während gleichzeitig das Unfallrisiko sinkt. Zusätzlich gelten höhere Sicherheitsanforderungen für Batterien. Auch die fahrdynamischen Prüfungen werden ausgeweitet.

Diese technischen Vorgaben gelten ausschließlich für Neufahrzeuge. Ältere E-Scooter dürfen weiterhin genutzt werden. Die lange Übergangsfrist gibt Herstellern Zeit, ihre Produktion umzustellen, und sorgt gleichzeitig für Planungssicherheit bei Verleihfirmen und privaten Nutzern.

Mehr Rechte für Kommunen

Auch beim Abstellen von E-Scootern greift der Bund durch. Vor allem Mietroller werden häufig auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen abgestellt und behindern dort andere. Städte und Gemeinden erhalten künftig mehr Befugnisse, um eigene Regeln festzulegen. Sie können festlegen, wo Miet-E-Scooter stehen dürfen und wo nicht.

Grundsätzlich bleibt das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass niemand gefährdet oder behindert wird. Gerade in dicht bebauten Innenstädten könnte das zu strengeren lokalen Vorgaben führen.

Bußgelder steigen spürbar

Besonders deutlich fällt die Verschärfung bei den Verwarnungsgeldern aus. Wer mit dem E-Scooter verbotswidrig auf dem Gehweg fährt, zahlt künftig 25 Euro statt bisher 15 Euro. Das Verwarnungsgeld wird damit an den Radverkehr angepasst.

Auch das Fahren mit mehreren Personen wird erheblich teurer. Statt bislang fünf Euro werden künftig ebenfalls 25 Euro fällig. Die höhere Strafe soll riskantes Verhalten eindämmen und für mehr Rücksicht im Straßenverkehr sorgen.

Geschrieben von: L. Winterfeld


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