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Verhaftung Symbolbild
Bundespolizisten nahmen gestern Abend am Mainzer Hauptbahnhof eine Frau fest. Die 41-Jährige geriet in eine Streitigkeit, woraufhin die Beamten einschritten. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass gegen sie gleich zwei Haftbefehle vorlagen.
Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Betrugs erlassen. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden suchte die Frau mit einem Untersuchungshaftbefehl. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Raub. Damit war klar, dass die Frau nicht auf freien Fuß zurückkehren konnte.
Die Beamten führten bei der Festgenommenen auch einen Atemalkoholtest durch. Dieser zeigte 2,72 Promille. Damit stand die Frau deutlich unter Alkoholeinfluss. Ein weiteres Problem kam hinzu: Die Frau konnte eine fällige Geldstrafe von 2.400 Euro nicht bezahlen.
Weil sie die Strafe nicht begleichen konnte, musste die Frau eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Diese beträgt 80 Tage. Zusammen mit dem Untersuchungshaftbefehl führte der Weg für die 41-Jährige direkt in die Justizvollzugsanstalt Rohrbach. Dort sitzt sie nun ein.
Die Festnahme am Hauptbahnhof zeigt einmal mehr, wie regelmäßig Kontrollen im Zugverkehr zu Fahndungserfolgen führen. Gerade in Städten wie Mainz mit hohem Pendleraufkommen stößt die Polizei immer wieder auf gesuchte Personen. Gerade erst kürrzlich hat das Polizeipräsidium Mainz den Ernstfall in Bad Kreuznach geübt.
Geschrieben von: Thorsten Subat
today12. September 2025
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