Alzey-Worms

Kindergeld nach der Schule: So bleibt der Anspruch erhalten

today12. Juli 2025

Hintergrund
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Auch nach dem Abi weiter unterstützt

Eltern bekommen Kindergeld in der Regel bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes. Doch Kindergeld nach der Schule kann auch darüber hinaus gezahlt werden. Entscheidend ist, wie es nach dem Schulabschluss weitergeht. Beginnt das Kind eine Ausbildung, ein Studium oder ein Praktikum, bleibt der Anspruch bestehen.

Vier Monate Übergang sind kein Problem

Zwischen Schule und Ausbildung vergeht oft Zeit. Diese sogenannte Übergangszeit kann bis zu vier Monate dauern. Auch in dieser Phase fließt weiterhin Kindergeld – ohne Antrag auf Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist, dass das Kind bald eine Ausbildung beginnt und dies belegt, etwa mit einer Zusage oder einem Ausbildungsvertrag.

Nachweise frühzeitig online einreichen

Eltern sollten frühzeitig mit der Familienkasse kommunizieren. Über das Online-Portal www.familienkasse.de können sie Nachweise wie Schulbescheinigungen oder Studienzusagen bequem hochladen. Auch der Antrag auf Kindergeld für Kinder über 18 Jahre läuft dort digital. Das spart Zeit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Engagement zeigen lohnt sich

Nicht jeder Lebensweg ist geradlinig. Wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, aber der Start erst später möglich ist, bleibt der Anspruch bestehen. Wichtig ist der Nachweis über ernsthafte Bewerbungen. Darin muss erkennbar sein, dass der Beginn der Ausbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt geplant ist.

Kindergeld auch bei Freiwilligendiensten

Wer nach der Schule ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst absolviert, erhält weiterhin Kindergeld. Gleiches gilt für anerkannte Dienste im Ausland.

Bei Arbeitsuche: Agenturmeldung nicht vergessen

Wenn das Kind nach dem Schulabschluss noch keinen Plan hat, muss es sich arbeitsuchend melden – und zwar bei der Agentur für Arbeit. Dann kann in dieser Zeit Kindergeld weitergezahlt werden. Entscheidend ist, dass das Kind die Meldung selbst vornimmt.

Geschrieben von: Lena Winterfeld