Antenne Bad Kreuznach
today13. Dezember 2025
Symbolbild Foto: Verbraucherschutzzentrale
Viele Haushalte in Rheinland-Pfalz wechseln derzeit auf Glasfaser – oft verbunden mit neuen Verträgen, die früh abgeschlossen, aber erst Monate später aktiviert werden. Genau hier sieht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein wachsendes Problem. Denn einige Anbieter setzen den Beginn der Mindestlaufzeit nicht auf den Tag der Vertragsunterzeichnung, sondern erst auf die Freischaltung des Anschlusses. Das kann dazu führen, dass Kunden ungewollt viel länger gebunden sind. Das Thema betrifft auch zahlreiche Orte rund um Bad Kreuznach, wo der Glasfaserausbau schrittweise vorangeht und viele Haushalte bereits in der Vorvermarktung Verträge abgeschlossen haben.
Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Ein Glasfaservertrag darf höchstens 24 Monate Mindestlaufzeit haben. Diese Laufzeit beginnt mit dem Vertragsabschluss, also meist mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Danach müssen die Verträge monatlich kündbar sein.
Dass einige Unternehmen dennoch das Aktivierungsdatum in Rechnungssystemen oder Kundenportalen als Laufzeitbeginn hinterlegen, hält die Verbraucherzentrale für unzulässig. Kunden, die nicht genau hinschauen, merken oft erst spät, dass der Vertrag nicht wie erwartet endet.
Michael Gundall, Technikexperte der Verbraucherzentrale, weist deutlich darauf hin: „In der Regel beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung“. Dennoch würden zahlreiche Anbieter von dieser Regel abweichen und damit die Unübersichtlichkeit für ihre Kunden erhöhen.
In vielen Regionen des Landes – etwa im Naheland, im Hunsrück oder in Rheinhessen – läuft der Ausbau über längere Projektphasen. Firmen sammeln zunächst Verträge, beginnen dann erst mit den Bauarbeiten und schalten Anschlüsse teils viele Monate später frei.
Während dieser Phase haben viele Haushalte bereits einen gültigen Glasfaservertrag. Wenn die Mindestlaufzeit fälschlicherweise erst mit der Freischaltung startet, verlängert das die Bindung weit über die gesetzlich erlaubten 24 Monate hinaus. Das kann vor allem dann ärgerlich werden, wenn Kunden später den Anbieter wechseln möchten oder mit Preisänderungen unzufrieden sind.
Ein genauer Blick lohnt daher immer: Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Aktivierung darf nicht stillschweigend zur Vertragslaufzeit hinzuaddiert werden.
Um herauszufinden, ob der eigene Glasfaservertrag korrekt geführt wird, empfiehlt die Verbraucherzentrale drei Schritte:
Stellt sich heraus, dass der Anbieter ein falsches Datum hinterlegt hat, sollten Betroffene widersprechen. Dafür stellt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, der online abrufbar ist. Mit diesem Schreiben können Kunden eine Korrektur der Vertragsdaten verlangen.
Reagiert der Anbieter nicht oder korrigiert das Datum nicht wie gefordert, können sich Betroffene direkt an die Fachleute wenden. Die Verbraucherzentrale bietet dafür eine eigene Kontaktadresse an: glasfaser@vz-rlp.de. Dort werden Fälle geprüft und die nächsten Schritte erläutert.
Für Verbraucher in Rheinland-Pfalz bedeutet das: Wer seinen Glasfaservertrag aktiv prüft, verhindert lange Vertragsbindungen und behält die volle Kontrolle über seine Wechselmöglichkeiten.
Geschrieben von: L. Winterfeld

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