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Neues aus dem Rathaus

Neues aus dem Rathaus Bad Kreuznach

Neues aus dem Rathaus Bad Kreuznach

XXL-Sitzung des Bad Kreuznacher Stadtrates. Lange wurde am Donnerstagabend diskutiert. Besonders viel Zeit nahmen drei Themen in Anspruch: eine mögliche Katzenschutzverordnung, die Zukunft des städtischen Jugendamtes und der Stellenplan im Vorfeld der anstehenden Haushaltsberatungen.

Katzenschutzverordnung: Rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Forderung nach einer Katzenschutzverordnung beschäftigt die Stadt bereits seit längerer Zeit. Dabei geht es um den Tierschutz und die Frage, wie freilebende Katzen besser geschützt werden können. Letz betonte, dass er die Anliegen der Tierschützer nachvollziehen könne. Sowohl das Tierheim als auch das Katzenhaus nähmen zahlreiche Tiere auf. Die Versorgung werde dabei zu einem großen Teil durch ehrenamtliches Engagement getragen.

Allerdings müsse die Stadt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Verordnung erfüllen. Grundlage ist Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes. Demnach müssen unter anderem Gebiete mit einer größeren Zahl freilebender Katzen identifiziert werden, in denen die Tiere aufgrund ihrer hohen Anzahl erheblich leiden. Solche örtlich begrenzten Bereiche werden als sogenannte Hotspots bezeichnet.

Der Stadtrat beschloss deshalb, die Gespräche mit den Tierschützern fortzusetzen. Das Ordnungsamt soll sich dazu erneut mit dem Tierheim, dem Katzenhaus, dem Veterinäramt und den zuständigen Tierärzten austauschen. Ziel ist es, mögliche Hotspots zu prüfen und festzustellen, ob die rechtlichen Bedingungen für eine Katzenschutzverordnung erfüllt sind.

Letz stellte klar, dass sich die Stadt einer solchen Regelung nicht grundsätzlich verschließe. Entscheidend seien die gesetzlichen Vorgaben. Außerdem könne Bad Kreuznach eine Verordnung nur für das eigene Stadtgebiet und gegebenenfalls für einzelne Teilbereiche erlassen, nicht aber für Gebiete außerhalb der Stadtgrenzen.

Zukunft des Jugendamtes bleibt umstritten

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung am Donnerstag war der Antrag der Freien Wähler zur möglichen Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Landkreis. Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Einrichtung fiel nach Angaben des Oberbürgermeisters noch nicht. Stattdessen wurde die Diskussion fortgesetzt.

Das Jugendamt besteht in Bad Kreuznach seit mehr als 100 Jahren. Befürworter eines Verbleibs bei der Stadt verweisen auf die Arbeit der Beschäftigten und die Bedeutung der Angebote für junge Menschen. Andere halten die finanzielle Belastung für zu hoch und sprechen sich dafür aus, die Aufgaben an den Landkreis zu übertragen.

Bad Kreuznach gehört zu den fünf großen kreisangehörigen Städten in Rheinland-Pfalz, die ein eigenes Jugendamt betreiben. In den meisten anderen Fällen übernimmt die Kreisverwaltung diese Aufgaben. Zwischen der Stadt und dem Landkreis gibt es eine Vereinbarung über die Finanzierung. Derzeit liegt das Verhältnis bei 75 zu 25 Prozent. Die Forderung der Stadt lautet, dieses Verhältnis auf 95 zu 5 Prozent zu verändern: Der Landkreis soll künftig 95 Prozent der Kosten übernehmen, während fünf Prozent bei der Stadt verbleiben würden.

Dank an die Helfer nach dem Waldbrand

Am Freitagabend soll in Bockenau ein Helferfest für die Einsatzkräfte und Unterstützer des diesjährigen Waldbrandes stattfinden. Oberbürgermeister Letz bezeichnete die Veranstaltung als wichtige Gelegenheit, den vielen Beteiligten für ihren Einsatz zu danken.

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