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    Antenne Bad Kreuznach

Regional

Raser, Räuber, Rauschgift – A61 Einsatz bei Nacht

today4. April 2025

Hintergrund
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Autobahnidylle am Abend? Denkste! 

Die Autobahnpolizei (A61) Gau-Bickelheim hatte in der Nacht auf Freitag ordentlich zu tun. Zwischen Dorsheim und Waldlaubersheim geriet gleich ein ganzes Potpourri an Gesetzesbrechern ins Netz. Von Bleifüßen bis zum bekifften E-Scooter-Dieb war alles dabei.

Mercedes mit Übermut

Gegen 23 Uhr war Schluss mit lustig für einen 28-jährigen Fahrer aus Ludwigshafen. Er bretterte mit seinem Mercedes-Geländewagen mit 150 km/h durch die 100er-Zone bei Dorsheim. Die zivile Streife hatte leichtes Spiel. Die Quittung: sattes Bußgeld, mehrere Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

BMW-Fahrer sieht Schilder nicht

Knapp 45 Minuten später zog ein BMW die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich. Auf Höhe Daxweiler war der 30-Jährige mit 147 km/h unterwegs – bei erlaubten 130 km/h.

Doch damit nicht genug. Auf der L214 zwischen Stromberg und Waldalgesheim legte er noch einen drauf: 101 km/h in der 70er-Zone. Seine Ausrede? „Das Schild hab ich nicht gesehen.“ Ob das bei der Bußgeldstelle als mildernder Umstand durchgeht, darf bezweifelt werden.

E-Scooter mit XXL-Problem

Dann kam der Auftritt des Abends: Ein 59-jähriger E-Scooter-Fahrer aus dem Landkreis Bad Kreuznach, nachts auf Liebesmission Richtung Freundin unterwegs. Die Polizei entdeckte ihn am Autohof Waldlaubersheim – ganz romantisch, aber leider ohne Kennzeichenohne Versicherung und: mit einem gestohlenen E-Scooter.

Damit nicht genug: Der Mann gestand freimütig den Konsum von Marihuana und Amphetaminen. Als die Beamten dann auch noch ein verbotenes Einhandmesser bei ihm fanden, war die Liste komplett.

Die Bilanz:

  • Anzeige wegen Diebstahls
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Waffendelikt obendrauf

Die Beamten stellten sowohl den E-Scooter als auch das Messer sicher. Eine Blutprobe folgte auf dem Fuße.

Einziger Lichtblick

Der rechtmäßige Besitzer des E-Scooters darf sich wahrscheinlich bald über die Rückgabe seines Gefährts freuen.

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Geschrieben von: Leona Winterfeld