Antenne Bad Kreuznach
Mit dem Start in den Juni 2025 treten in Deutschland und Europa mehrere bedeutende Änderungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Rentnerinnen und Rentner dürfen sich über höhere Bezüge freuen, gleichzeitig treten neue Verbraucherschutzregelungen, Sicherheitsvorschriften und Umweltstandards in Kraft. Wer beim Stromanbieterwechsel oder bei der Wartung seines Wohnwagens nicht aufpasst, riskiert allerdings Mehrkosten oder Bußgelder.
Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Viele Rentnerinnen und Rentner sehen diesen Anstieg bereits am 30. Juni auf ihrem Konto, nämlich alle, die bis März 2004 in Rente gingen. Für Renten ab April 2004 wird der erhöhte Betrag erst Ende Juli ausgezahlt – eine Folge der Agenda 2010, mit der die Auszahlungsmodalitäten damals geändert wurden. Betroffene erhalten bis spätestens 27. Juni eine Mitteilung der Deutschen Post, in der auch die individuelle Rentenerhöhung ausgewiesen wird.
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um. Künftig müssen etwa Geldautomaten, Smartphones, Fahrkartenautomaten oder Smart-TVs barrierefrei gestaltet sein, um Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen. Die Einhaltung der neuen Vorgaben wird von einer neu eingerichteten Behörde in Magdeburg überwacht.
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue Regeln beim Stromanbieterwechsel: Wer umzieht, muss sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag kümmern, denn eine rückwirkende Ummeldung ist dann nicht mehr möglich. Wer vergisst, sich anzumelden, landet automatisch in der teuren Grundversorgung. Gleichzeitig müssen Stromanbieter Wechselanträge künftig innerhalb von 24 Stunden bearbeiten, sofern alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ab dem 19. Juni 2025 müssen Wohnwagen und Wohnmobile mit Flüssiggasanlage alle zwei Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. Diese neue Regelung dient der Sicherheit und soll Defekte frühzeitig erkennen, um Unfälle zu vermeiden. Wer die Prüfung versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Mit der ab 20. Juni 2025 gültigen Ökodesign-Verordnung der EU werden Hersteller verpflichtet, für neue Smartphones mindestens fünf Jahre ab Verkaufsende Updates bereitzustellen. Damit soll die Lebensdauer von Geräten verlängert und Elektroschrott reduziert werden. Zusätzlich müssen neue Geräte künftig das EPREL-Label tragen, das Nutzerinnen und Nutzern Informationen zur Energieeffizienz, Akkuleistung und Robustheit liefert.
Geschrieben von: Daniel Klein
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