Antenne Bad Kreuznach
today15. Januar 2026
Mit sofortiger Wirkung gilt in Rheinland-Pfalz ein Abschiebestopp für iranische Staatsangehörige, und die Entscheidung wurde heute an die Ausländerbehörden übermittelt. Integrationsministerin Katharina Binz begründet den Schritt mit einer drastisch verschärften Sicherheitslage im Iran, und sie verweist auf aktuelle Entwicklungen. Seit Ende Dezember 2025 kommt es landesweit zu massiven Protesten gegen Unterdrückung und wirtschaftliche Notlagen, während staatliche Stellen hart reagieren. Der Abschiebestopp soll Menschen schützen, die bei einer Rückkehr realen Gefahren ausgesetzt wären, und er gilt zunächst befristet.
In zahlreichen Städten des Iran dauern regimekritische Proteste an, und Sicherheitskräfte gehen mit extremer Härte gegen Demonstrierende vor. Berichte sprechen von hunderten bis tausenden Toten, tausenden Festnahmen und ersten Anklagen mit Todesstrafe, während die Repression zunimmt. Gleichzeitig wurde die direkte Kommunikation mit anderen Staaten ausgesetzt, und es werden weitere Hinrichtungen befürchtet. Vor diesem Hintergrund bewertet das Land die Rückkehr derzeit als unzumutbar, weil Freiheit und Leben bedroht sein können. Der Abschiebestopp stützt sich auf diese Lageeinschätzung und folgt humanitären Maßstäben.
„Die Menschenrechtslage im Iran ist seit Jahren geprägt von systematischer Unterdrückung. Durch das aktuelle Vorgehen des Regimes hat sich die Situation nochmals dramatisch verschärft. Wer derzeit in den Iran zurückgeschickt würde, wäre realer Gefahr für Freiheit und Leben ausgesetzt. Rheinland-Pfalz steht für den Schutz der Menschenwürde. Deshalb setzen wir Abschiebungen aus“, sagte Binz. „Wir tragen eine humanitäre Verantwortung und schützen die bei uns lebenden Menschen.“ Die Aussagen unterstreichen die Begründung des Abschiebestopps, und sie betonen den Schutzgedanken.
Rechtlich kann der Abschiebestopp zunächst für drei Monate angeordnet werden, und danach ist eine Verlängerung möglich. Eine Fortsetzung um weitere drei Monate ist im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesministerium vorgesehen, sofern die Lage anhält. Ausgenommen sind Straftäterinnen und Straftäter, Gefährderinnen und Gefährder sowie Personen mit Ausweisungsinteresse, und diese Regelung bleibt bestehen. Der Abschiebestopp betrifft damit einen klar definierten Personenkreis, und die Behörden setzen die Vorgaben um.
Kurze Einordnung: Der Abschiebestopp reiht sich in landesrechtliche Maßnahmen ein, die auf akute Gefährdungslagen reagieren, und er basiert auf aktuellen Berichten zur Sicherheitslage. Die Entscheidung ist befristet und an die weitere Entwicklung geknüpft.
Geschrieben von: L. Winterfeld
Copyright Antenne Bad Kreuznach - Ihr Radio für die Rhein-Nahe Region