Bad Kreuznach

Stadt Bad Kreuznach erinnert Anlieger an Räum- und Streupflicht

today13. Januar 2026

Hintergrund
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Die Stadt Bad Kreuznach weist Grundstückseigentümer erneut auf ihre Verpflichtung hin, Gehwege und angrenzende Verkehrsflächen bei Schnee und Glätte zu räumen und zu streuen. Hintergrund sind Beobachtungen aus den vergangenen winterlichen Tagen.

Räumung frühzeitig erforderlich

Nach der Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege unverzüglich von Schnee befreit werden. Werktags ist die Räumung spätestens bis 7 Uhr vorzunehmen, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Bei erneutem Schneefall ist die Räumung bis 20 Uhr zu wiederholen, sofern dies für den Verkehr notwendig ist.

Mindestens ein Meter Gehweg freihalten

Die Räumpflicht gilt für eine Gehwegbreite von mindestens einem Meter. Auch Zugänge zu Fußgängerüberwegen sowie zu Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs müssen schnee- und eisfrei gehalten werden.

Schnee ordnungsgemäß lagern

Gefrorener oder festgetretener Schnee ist vollständig zu entfernen. Der geräumte Schnee darf den Verkehr nicht behindern und den Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigen.

Salz nur in Ausnahmefällen erlaubt

Bei Glätte dürfen grundsätzlich nur abstumpfende Mittel wie Sand, Feinsplitt, Asche oder Sägemehl verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz ist verboten und nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder Brückenabgängen. Dabei ist Salz sparsam einzusetzen.

Baumscheiben besonders schützen

Die Stadt weist darauf hin, dass Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder anderen auftauenden Stoffen bestreut werden dürfen.

Mehrfaches Streuen kann notwendig sein

Bei anhaltender Glätte müssen Gehwege im Tagesverlauf mehrfach gestreut werden, damit während der allgemeinen Verkehrszeiten keine Rutschgefahr besteht.

Geschrieben von: Paul Calmund