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In Idar-Oberstein müssen Hundehalter ihre Tiere wieder konsequenter an die Leine nehmen – das fordert das Ordnungsamt der Stadt. Hintergrund sind vermehrte Beschwerden aus der Bevölkerung über freilaufende Hunde in der Stadt.
Die Stadtverwaltung verweist auf die geltende Gefahrenabwehrverordnung. Innerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Außerhalb dürfen sie zwar frei laufen, doch sobald sich andere Personen nähern, müssen sie ohne Aufforderung angeleint werden.
Darüber hinaus ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder sie in Brunnen, Wasserbecken und Weihern baden zu lassen. Auch in Grünanlagen und auf Grillplätzen dürfen Hunde nicht frei umherlaufen. Diese Regelungen sollen sowohl die Sicherheit von Menschen als auch das Miteinander im öffentlichen Raum gewährleisten.
Mit dem Hinweis auf die geltenden Vorschriften möchte das Ordnungsamt möglichen Konflikten frühzeitig entgegenwirken. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen. Für Hundehalter stellt die Stadt ein „Merkblatt für die Hundehaltung“ zur Verfügung, das online unter www.idar-oberstein.de abrufbar ist.
Geschrieben von: Paul Calmund
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