Bad Kreuznach

Verbotene Nazi-Parole: Renter vor Landgericht Bad Kreuznach verurteilt

today14. Juli 2025

Hintergrund
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Ein Facebook-Kommentar hat Folgen

Ein 67-jähriger Rentner aus dem Raum Kirn musste sich am Montag vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Grund war ein Facebook-Kommentar, in dem er die nationalsozialistische Parole „Alles für Deutschland“ verwendete. Diese gilt als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und ist strafbar.

Verfassungswidrig – auch online

Die Siebte Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach machte unter Vorsitz von Richter Folkmar Broszukat deutlich: Solche Äußerungen sind auch im Netz strafbar. Der Angeklagte hatte Anfang Juli 2024 auf Facebook eine politische Nachricht kommentiert. Er schrieb: „Alles für Deutschland Alles für die afd“.

Laut Anklage wusste der Mann, dass „Alles für Deutschland“ eine Parole der SA war. Dennoch setzte er sich bewusst über das Verbot hinweg. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hatte ihn bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Dagegen legte der Mann zunächst Berufung ein.

Berufung zurückgenommen

In der Berufungsverhandlung am Montag zog der Angeklagte seine Berufung zurück. Damit bleibt es beim Urteil der Vorinstanz: 30 Tagessätze zu je 60 Euro. Strafverteidiger Julian Hoebbel aus Idar-Oberstein hatte zuvor argumentiert, sein Mandant habe die rechtliche Bedeutung der Parole nicht gekannt. Außerdem sei die AfD keine verbotene Organisation.

Doch das Gericht blieb bei seiner Linie: Die Verwendung der Parole „Alles für Deutschland“ sei in jedem Zusammenhang unzulässig – unabhängig davon, ob damit politische Parteien oder andere Inhalte verbunden werden.

Der Angeklagte hatte sich im ursprünglichen Verfahren teilweise geständig gezeigt.

Geschrieben von: Leona Winterfeld