Antenne Bad Kreuznach
Anlässlich der Abschiebung in Roxheim der Familie Alcatara in ihr Herkunftsland El Salvador hat der Landkreis Bad Kreuznach über die Arbeit der Ausländerbehörde informiert. Dabei betont Landrätin Bettina Dickes, dass der rechtliche Spielraum der Behörde stark begrenzt sei.
„Es wird ja oftmals die Erwartung geäußert, dass wir als Kreisverwaltung entscheiden könnten, ob jemand bleiben darf oder nicht“, erklärt Dickes. „Uns ist wichtig deutlich zu machen, dass wir nur das umsetzen, was Gerichte und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgeben.“ Die emotionalen Erwartungen der Bevölkerung entsprächen häufig nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Im Fall der Familie Alcatara sei kein Ermessensspielraum vorhanden gewesen. Der Asylantrag sei auf allen gerichtlichen Ebenen abgelehnt worden. Die Familie sei nicht freiwillig ausgereist, obwohl eine freiwillige Rückkehr den Weg für einen zweiten legalen Aufenthalt hätte öffnen können.
Die Familie war ursprünglich mit einem Asylgesuch nach Deutschland eingereist. Während des Verfahrens war Herr Alcatara als Gemeindearbeiter tätig. Deutschkenntnisse waren laut Kreisverwaltung kaum vorhanden. Die geltenden Gesetze beruhen auf europäischen Richtlinien und werden auf Bundesebene umgesetzt.
Geschrieben von: Geraldine Werner
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