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Panorama

12-Uhr-Regel: Dienstaufsicht darf Tankstellen rückwirkend prüfen

Tankstelle Tankvorgang
Bild: KI unterstützt

Seit dem 1. April dürfen Tankstellen ihre Spritpreise nur einmal am Tag erhöhen, und zwar um 12 Uhr mittags. Wer kontrolliert, war lange unklar. Jetzt steht fest: In Rheinland-Pfalz ist das die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Ihre Zuständigkeit gilt rückwirkend ab 1. April. Die Landesverordnung ist am 27. Oktober in Kraft getreten. Das Land hat die Verantwortung also gut sieben Monate nach dem Start der Regel geregelt.

Was die Regel verlangt

Die Regel steht im Kraftstoffpreisanpassungsgesetz. Tankstellen dürfen Preise nur einmal pro Kalendertag um 12 Uhr anheben. Senkungen sind jederzeit erlaubt. Die Bundesregierung wollte damit die starken Preisschwankungen bremsen, die im Zuge des Iran-Kriegs zugenommen hatten.

Wer kontrolliert, und womit

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt erfasst Preisänderungen automatisiert. Abweichungen von der Regel stellt sie den zuständigen Behörden zur Verfügung. Die ADD hat inzwischen Zugriff auf diese Daten. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld droht aber nur, wenn der Betreiber vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Diese Prüfung liegt bei der ADD, und sie entscheidet auch über die Höhe.

Viele Verdachtsfälle, wenig Vergleichbares

Eine Datenanalyse des SWR zählte in den ersten drei Wochen rund 60.000 mutmaßlich unzulässige Preiserhöhungen bei Benzin und Diesel. Betroffen waren etwa 3.800 Tankstellen, also etwa jede vierte. Für Rheinland-Pfalz nennt ein Verbraucherdienst 149 von 784 Tankstellen, die gegen die Regel verstoßen haben sollen. Diese Zahlen stammen aus unterschiedlichen Auswertungen mit unterschiedlichen Methoden. Eine amtliche Zahl für Rheinland-Pfalz gibt es bislang nicht. Das Energieministerium hat in seiner Mitteilung keine Verfahrenszahlen genannt.

Das Problem: Eine Meldung ist kein Beweis

Hier liegt die Schwachstelle des Systems. Eine Erhöhung außerhalb von 12 Uhr im Datensatz reicht nicht als Nachweis. Der ADAC hat beobachtet, dass in Preis-Apps Erhöhungen um 17 oder 18 Uhr auftauchten. Tatsächlich waren es verspätet übermittelte Daten. Ein Betreiber, der bewusst um 11.50 Uhr erhöht, handelt anders als einer, dessen Meldung technisch hängt. Genau diese Unterscheidung verlangt das Gesetz. Die ADD muss also nicht nur Auffälligkeiten zählen, sondern sie einzeln bewerten. Öffentlich ist bislang nicht bekannt, nach welchen Kriterien die Behörde dabei vorgeht.

Bußgeld: hoher Rahmen, offene Praxis

Medien berichten, der Bußgeldrahmen liege bei bis zu 100.000 Euro. Die tatsächliche Höhe setzt die ADD im Einzelfall fest. Niedersachsen hat als erstes Land Verstöße bereits geahndet, bisher mit Strafen von 55 Euro. Das zeigt die Spannbreite, aber nicht, wie viele Fälle es gab oder wie sie begründet wurden.

Rückwirkend, aber spät

Dass die ADD bis zum 1. April zurückprüfen darf, ist konsequent. Es zeigt aber auch, wie lange die Umsetzung gedauert hat. Die Bundesregierung hatte das Gesetz im März binnen zwei Wochen auf den Weg gebracht. Die Zuständigkeiten in den Ländern waren danach monatelang ungeklärt. In dieser Zeit wurde nach den Analysen weiter außerhalb der Zeitvorgabe erhöht.

Was das für Autofahrer heißt

Für Autofahrer bringt die Regel vor allem Transparenz. Laut Bundeskartellamt sinken die Preise nach dem Anstieg um 12 Uhr meist in mehreren Stufen, am Vormittag ist Tanken oft am günstigsten. Ob die Regel den Spritpreis insgesamt senkt, ist umstritten. Der Taskforce-Chef der Bundesregierung spricht selbst von einer Verbraucherschutzmaßnahme und nicht von einer Preissenkungsmaßnahme.

Offene Fragen an die ADD

Wie viele Hinweise hat die Behörde erhalten? Wie viele Verfahren laufen, und gegen wie viele Tankstellen? Nach welchen Kriterien prüft sie Vorsatz und Fahrlässigkeit, und wie grenzt sie technische Meldefehler ab? Und gibt es bereits Verfahren gegen Tankstellen in der Region Rhein-Nahe? Ob die Regel wirkt, entscheidet sich nicht in Trier allein. Entscheidend ist, ob sich Verstöße sauber belegen lassen. Bis dahin bleibt das Versprechen der 12-Uhr-Regel vor allem eines: eine Frage der Beweisführung.

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