19-jähriger Sexualstraftäter verurteilt

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Ein 19-jähriger Sexualstraftäter ist zu einer Einheitsjugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Wie das Landgericht Bad Kreuznach bestätigt ist er in zwei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Einer davon beinhaltet eine Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und eine gefährliche Körperverletzung. Bei einem Streit soll der 19-Jährige seine damalige Freundin mehrfach geschlagen haben. Nach einem Stoß stieß sie mit dem Kopf gegen eine Ecke und wurde bewusstlos.

Er rief die Polizei. Die Freundin versicherte dieser jedoch, dass er sie nicht verletzt habe. Daraufhin schloss er sie im Schlafzimmer ein. Er schlug ihren Kopf mehrfach auf den Boden und vergewaltigte sie daraufhin. Weiterhin war er für einen versuchten Totschlag angeklagt. Der 19 Jährige soll nach der Trennung in die Wohnung der beiden eingebrochen sein. Dort habe er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt. Er habe erst aufgehört als ihr Sohn mit einer Schreibtischlampe auf ihn einschlug. Für den versuchten Totschlag ist er nicht schuldig gesprochen worden.

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Er rief die Polizei. Die Freundin versicherte dieser jedoch, dass er sie nicht verletzt habe. Daraufhin schloss er sie im Schlafzimmer ein. Er schlug ihren Kopf mehrfach auf den Boden und vergewaltigte sie daraufhin. Weiterhin war er für einen versuchten Totschlag angeklagt. Der 19 Jährige soll nach der Trennung in die Wohnung der beiden eingebrochen sein. Dort habe er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt. Er habe erst aufgehört als ihr Sohn mit einer Schreibtischlampe auf ihn einschlug. Für den versuchten Totschlag ist er nicht schuldig gesprochen worden.

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Er rief die Polizei. Die Freundin versicherte dieser jedoch, dass er sie nicht verletzt habe. Daraufhin schloss er sie im Schlafzimmer ein. Er schlug ihren Kopf mehrfach auf den Boden und vergewaltigte sie daraufhin. Weiterhin war er für einen versuchten Totschlag angeklagt. Der 19 Jährige soll nach der Trennung in die Wohnung der beiden eingebrochen sein. Dort habe er ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt. Er habe erst aufgehört als ihr Sohn mit einer Schreibtischlampe auf ihn einschlug. Für den versuchten Totschlag ist er nicht schuldig gesprochen worden.

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