Vor dem Landgericht Bad Kreuznach wird am Dienstag, 27. Oktober, über die Berufung eines 24-Jährigen aus Idar-Oberstein verhandelt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte ihn zuvor unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Vor dem Landgericht Bad Kreuznach steht am Dienstag, 27. Oktober, um 9.15 Uhr eine Berufungssache gegen einen 24 Jahre alten Mann aus Idar-Oberstein an. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und ist einschlägig vorbestraft. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hatte ihn wegen mehrerer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Mehrere Gewalttaten gegen frühere Partnerin angeklagt
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts soll der Mann Mitte Dezember 2024 eine Frau, mit der er ein gemeinsames Kind hat, in ihrer Wohnung in Idar-Oberstein angegriffen haben. Während eines Streits soll er ihr mit einem Handy gegen die Stirn geschlagen, mit der Faust auf die Nase geschlagen und gegen den Brustkorb getreten haben. Die Frau erlitt nach Angaben des Gerichts unter anderem eine Platzwunde an der Stirn sowie Prellungen an Nase und Brustkorb. Ende Februar 2025 soll der Angeklagte die Frau erneut aufgesucht haben. Dabei soll er gegen ihr Bein getreten und sie beleidigt haben. Verletzungen seien bei diesem Vorfall nicht entstanden.
Nach diesen Vorfällen erwirkte die Frau beim Amtsgericht Idar-Oberstein eine Gewaltschutzverfügung. Gegen diese soll der Angeklagte Anfang März 2025 verstoßen haben. Nach den Angaben des Gerichts soll er sich erneut zu ihrer Wohnung begeben und diese ohne ihre Zustimmung betreten haben.
Weitere Gewalttat im April 2025
Mitte April 2025 soll der Mann die Frau erneut in ihrer Wohnung aufgesucht haben. Sie habe ihn zunächst freiwillig eingelassen, weil sie davon ausgegangen sei, dass die Differenzen geklärt seien. Nach Angaben des Gerichts entwickelte sich jedoch erneut ein Streit. Dabei soll der Angeklagte die Frau beleidigt und ins Gesicht geschlagen haben. Als sie die Wohnung verlassen wollte, soll er die Haustür verschlossen und den Schlüssel eingesteckt haben. Anschließend soll er mehrfach auf die Frau eingeschlagen und sie getreten haben. Unter anderem soll dabei auch der Stiel eines Wischmops zum Einsatz gekommen sein. Die Frau erlitt laut Gericht Prellungen am Hals und Unterkiefer, eine Risswunde an der Lippe sowie Hämatome am Kopf und an den Armen.
Ein weiterer Vorwurf betrifft einen Vorfall Mitte Juli 2025 in St. Wendel. Der Angeklagte soll gegenüber einer Frau Kaufinteresse an zwei im Internet angebotenen iPhones vorgetäuscht haben. Bei einem persönlichen Treffen habe er die beiden noch nicht bezahlten Geräte im Gesamtwert von rund 2.400 Euro an sich genommen und sei geflüchtet.
Amtsgericht verhängte zwei Jahre und zehn Monate Haft
Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. In einem dieser Fälle kamen Beleidigung, Nötigung und Freiheitsberaubung hinzu. Außerdem erfolgte eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie wegen Diebstahls. Der Angeklagte hatte sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen geständig eingelassen. Über seine Berufung verhandelt nun die 3. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach.



