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Jugendschöffengericht verhandelt Erpressungsfall aus Idar-Oberstein

bild aus einem Gerichtssaal
Symbolbild

Vor dem Jugendschöffengericht Idar-Oberstein müssen sich am 15. Oktober eine 19-Jährige und ein 25-Jähriger verantworten. Ihnen werden Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung vorgeworfen.

Das Jugendschöffengericht Idar-Oberstein verhandelt am Donnerstag, 15. Oktober 2026, ab 9 Uhr einen Fall um mutmaßliche Erpressung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung. Angeklagt sind eine 19 Jahre alte Frau und ein 25 Jahre alter Mann. Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft soll ein damals 44-jähriger Mann aus Idar-Oberstein mehrfach bedroht, um Geld gebracht und später mehr als zwei Stunden festgehalten worden sein.

Erste Geldforderung im Dezember 2025

Nach Angaben aus dem Verfahren soll der 25-Jährige am 1. Dezember 2025 an der Arbeitsstelle des Geschädigten in einem Discount-Markt erschienen sein. Dies sei nach vorheriger Absprache und mit Wissen der Mitangeklagten geschehen. Der Angeklagte soll Geld verlangt und damit gedroht haben, andernfalls mit einem Baseballschläger zurückzukommen. Der Geschädigte habe die Drohung ernst genommen und dem Mann daraufhin 100 Euro gegeben. Am folgenden Tag soll der Angeklagte telefonisch weiteres Geld verlangt haben. Aus Angst habe der Geschädigte an der Pizzeria „Auf der Hohl“ weitere 30 Euro übergeben.

Treffen in Konz endet laut Anklage gewaltsam

Am 8. Januar 2026 sollen beide Angeklagten den Geschädigten nach Konz bestellt und 200 Euro von ihm verlangt haben. Für den Fall, dass er das Geld nicht mitbringe, hätten sie laut Anklage mit einem erneuten Besuch an seiner Arbeitsstelle gedroht. Der Mann sei daraufhin zunächst nach Trier und anschließend nach Konz gefahren. Dort soll ihn der 25-Jährige gepackt und in eine Garage gezogen haben.

Mehr als zwei Stunden festgehalten

In der Garage sollen beide Angeklagten den Geschädigten nach den Vorwürfen mehr als zwei Stunden mit Gewalt festgehalten haben. Die 19-Jährige soll ihm eine Glatze rasiert und mit einem Edding die Buchstaben „AH“ sowie ein Hakenkreuz auf den Kopf geschrieben haben. Außerdem sollen beide Angeklagten dem Mann Ziegenkot ins Gesicht und in den Mund geschmiert haben. Das mitgebrachte Geld sollen sie ihm ebenfalls abgenommen haben.

Sieben Zeugen zur Verhandlung geladen

Später soll der Geschädigte freigelassen worden sein. Nach eigenen Angaben kehrte er am folgenden Morgen in seine Wohneinrichtung in Idar-Oberstein zurück. Für die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht sind sieben Zeugen geladen.

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