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Symbolbild. Photo by 3345408
In Allenbach müssen Anwohner ihr Trinkwasser vor dem Gebrauch abkochen. Das hat die Kreisverwaltung Birkenfeld mitgeteilt. Grund ist eine festgestellte Keimbelastung bei einer routinemäßigen Trinkwasserprobe.
Bis neue Laborergebnisse Entwarnung geben, gilt ein Abkochgebot. Betroffen ist Wasser, das zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet wird. Auch zum Waschen von Obst oder bei medizinischen Anwendungen muss es vorher sprudelnd aufgekocht werden.
Für das Duschen oder Baden ist kein Abkochen nötig – solange das Wasser nicht verschluckt oder auf offene Wunden gelangt. Auch Haustiere dürfen das Wasser wie gewohnt trinken. Um mögliche Keime zusätzlich zu bekämpfen, wird das Wasser aktuell gechlort. Das kann allerdings den Geschmack vorübergehend verändern.
Sobald das Wasser wieder uneingeschränkt nutzbar ist, will die Kreisverwaltung Birkenfeld die Bevölkerung informieren und das Abkochgebot aufheben.
Geschrieben von: Paul Calmund
today16. September 2025
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