Antenne Bad Kreuznach
Ab Dezember 2025 treten in Deutschland mehrere bedeutende Neuerungen in Kraft, die besonders Rentner, Versicherte gesetzlicher Krankenkassen, Online-Shopper, Energieverbraucher und Bahnfahrgäste betreffen.
Für Menschen, die früher eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, gibt es eine strukturelle Umstellung: Der bisher separat ausgezahlte Zuschlag wird ab Dezember 2025 direkt in die reguläre Monatsrente eingerechnet. Dadurch kann sich die Rentenhöhe erhöhen, gleichzeitig gilt der Zuschlag künftig als gewöhnliches Einkommen – was sich bei bestimmten Sozialleistungen auswirken kann. Viele Betroffene werden zudem Nachberechnungen erhalten, da die Umstellung rückwirkend berücksichtigt wird.
Außerdem läuft die Möglichkeit aus, Renten ohne eigenes Konto bar am Schalter der Postbank abzuholen. Wer seine Zahlungen noch in bar bezieht, muss bis Ende 2025 ein Konto angeben, damit Renten ab 2026 reibungslos weiter ausgezahlt werden können.
Zum Jahreswechsel müssen sich Versicherte mehrerer Krankenkassen auf höhere Zusatzbeiträge einstellen. Der durchschnittliche Satz steigt zwar erst 2026, wird aber schon ab Dezember relevant, da Änderungen bei den Kassen jetzt angekündigt und umgesetzt werden. Für Bezieher von Betriebsrenten gibt es jedoch eine Entlastung: Der monatliche Freibetrag wird angehoben und sinkt damit die Beitragspflicht für kleinere Betriebsrenten. Wer von einem Anstieg des Zusatzbeitrags betroffen ist, hat ein Sonderkündigungsrecht und kann die Krankenkasse wechseln.
Online-Shopping wird verbraucherfreundlicher: Händler müssen ab dem 19. Dezember einen klar erkennbaren digitalen Widerrufsbutton anbieten. Damit sollen Vertragsrücktritte unkomplizierter möglich sein – ohne lange Suchwege über Kontaktformulare oder E-Mail-Adressen. Anbieter, die diese Vorgabe nicht umsetzen, riskieren rechtliche Konsequenzen und möglicherweise verlängerte Widerrufsfristen.
Verbraucher erhalten künftig bessere Einsicht in Preisänderungen für Strom- und Gasverträge. Energieversorger müssen Anhebungen detaillierter erklären und früher ankündigen. Außerdem wird der Wechsel in die Grund- oder Ersatzversorgung vereinfacht, was besonders dann wichtig ist, wenn ein Anbieter kurzfristig Tarife anpasst. Es lohnt sich daher, bestehende Verträge und mögliche Alternativen sorgfältig zu prüfen.
Mitte Dezember setzt die Deutsche Bahn ihren neuen Winterfahrplan in Kraft. Auf mehreren stark frequentierten Strecken werden zusätzliche Fernverkehrszüge eingesetzt, um die Nachfrage besser zu verteilen. Gleichzeitig steigen einige Preise: Vor allem Flexpreise und bestimmte Zeitkarten werden teurer. Frühbucher können sich allerdings noch bis zum Fahrplanwechsel Fahrten zu den alten Preisen sichern.
Geschrieben von: Daniel Klein
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