In Bad Kreuznach ist weiterhin offen, ob eine Katzenschutzverordnung eingeführt wird. Die Stadt will zunächst prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die Stadt Bad Kreuznach beschäftigt sich weiter mit der möglichen Einführung einer Katzenschutzverordnung. Oberbürgermeister Emanuel Letz erklärte, dass die Forderung aus dem Tierschutz nachvollziehbar sei. Gleichzeitig müsse die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen beachten.
Stadt will mögliche Katzen-Hotspots prüfen
Ein wichtiger Punkt ist laut Letz die Frage, ob es in Bad Kreuznach konkrete Bereiche mit besonders vielen freilebenden Katzen gibt. Dabei müsse es sich um sogenannte Hotspots handeln, an denen durch die hohe Zahl freilebender Katzen auch entsprechendes Tierleid besteht. Diese Voraussetzung sei unter anderem gesetzlich relevant.
Weitere Gespräche mit Tierschutz und Veterinäramt
Die Stadt will deshalb den Austausch mit den beteiligten Stellen fortsetzen. Das Ordnungsamt soll nach Angaben des Oberbürgermeisters erneut mit dem Tierheim, dem Katzenhaus, dem Veterinäramt und zuständigen Tierärzten sprechen. Sollten die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, schließt die Stadt eine Katzenschutzverordnung laut Letz nicht aus.
Verordnung nur für Stadtgebiet möglich
Eine mögliche Katzenschutzverordnung könnte nach Angaben des Oberbürgermeisters nur für Bad Kreuznach beziehungsweise für einzelne Stadtteile oder Teilgebiete gelten. Für Bereiche außerhalb des Stadtgebiets könne die Stadt keine entsprechende Verordnung erlassen. Nach Abschluss der weiteren Gespräche soll das Thema erneut aufgegriffen werden.



