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    Antenne Bad Kreuznach

Regional

EU-Mittel für Winzer: Antragsverfahren für Rebflächen starten im Mai

today29. April 2025

Hintergrund
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Antragsverfahren Rebflächen beginnt am 2. Mai

Winzerinnen und Winzer können bald eine Förderung für die Umstrukturierung ihrer Weinberge beantragen. Das Antragsverfahren Rebflächen startet am 2. Mai 2025 und endet am 2. Juni 2025. Es richtet sich an Betriebe, die ihre Flächen modernisieren und an Marktanforderungen anpassen möchten.

Förderung erfolgt in zwei Schritten

Der Ablauf umfasst zwei Abschnitte. Im ersten Schritt melden Betriebe alle Flächen, die sie roden oder neu bepflanzen wollen. Das gilt auch für Flächen aus Flurbereinigungsverfahren oder Flächen mit Pflanzgenehmigungen. Wer alte Rodungsbescheide besitzt, muss diese Flächen neu beantragen, falls sie ungenutzt blieben.

Im Antrag müssen Winzerinnen und Winzer eine konkrete Maßnahme zur Wiederbepflanzung auswählen. Diese Auswahl bleibt verbindlich.

WIP-Portal unterstützt bei der Antragstellung

Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz stellt das Weininformationsportal (WIP) zur Verfügung. Es bietet viele Hilfen bei der elektronischen Antragstellung. Wer noch keinen Zugang besitzt, kann diesen online beantragen. Nach dem Ausfüllen sendet man das Formular per Fax oder Post. Die Zugangsdaten treffen in der Regel nach wenigen Tagen per Post ein.

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Merkblatt und Formulare stehen online bereit

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz stellt alle Unterlagen im Internet bereit. Dort finden Interessierte auch das Merkblatt für Teil 1. Es enthält wichtige Hinweise zum Verfahren und zu den Maßnahmen. Alle sollten dieses Dokument vorab lesen. https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/

Betriebe warten auf Genehmigung der Rodung

Nach der Antragstellung prüfen Behörden die gemeldeten Flächen vor Ort. Erst nach dieser Kontrolle gibt die Kreisverwaltung eine Rückmeldung. Betriebe dürfen vorher keine Rodung vornehmen. Die Rückmeldung kommt voraussichtlich im Oktober vom Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau des Rhein-Hunsrück-Kreises.

Zweiter Antrag erfolgt im Januar

Den zweiten Teil des Antragsverfahrens reichen Betriebe im Januar 2026 ein. Sie können dabei nur Flächen angeben, die sie bereits in Teil 1 gemeldet haben. Änderungen sind nicht mehr möglich.

Fachliche Beratung steht bereit

Zwei Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung helfen weiter: Frau Huhn und Frau Rink. Sie beantworten Fragen telefonisch oder per E-Mail. Frau Huhn erreicht man montags bis mittwochs vormittags.

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Geschrieben von: Leona Winterfeld