Ziel: Weniger Tierleid und unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen
Die Fraktion Faires Bad Kreuznach möchte, dass die Stadtverwaltung eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Bad Kreuznach erarbeitet. Der Antrag soll in der kommenden Stadtratssitzung am 30. Oktober beraten werden. Ziel ist es, die Zahl freilebender Katzen zu verringern und gleichzeitig das Tierwohl zu verbessern.
Hintergrund des Antrags
Nach Angaben der Antragsteller leben in der Stadt viele entlaufene oder ausgesetzte Katzen, die oft nicht ausreichend versorgt werden. Sie leiden unter Hunger, Krankheiten oder Verletzungen und vermehren sich unkontrolliert. Damit gefährden sie auch heimische Wildtiere wie Singvögel und Reptilien. Eine Katzenschutzverordnung soll helfen, dieses Problem nachhaltig einzudämmen.
Geplante Regelungen
Die Verordnung soll laut Antrag drei zentrale Punkte enthalten: eine Kastrationspflicht für fortpflanzungsfähige Katzen mit Freigang, eine Kennzeichnungspflicht etwa durch Mikrochip oder Tätowierung sowie eine Registrierungspflicht. Wohnungskatzen wären davon nicht betroffen, und Zuchtkatzen könnten auf Antrag befreit werden. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Vorbild andere Kommunen
Als Orientierung nennt die Fraktion bestehende Regelungen aus der Verbandsgemeinde Nahe-Glan und der Stadt Bad Dürkheim. Dort habe sich das Konzept bewährt, um die Population freilebender Katzen zu reduzieren. Für die Stadtverwaltung würden laut Antrag keine erheblichen Zusatzkosten entstehen, da Tierschutzvereine viele Aufgaben übernehmen.
Weiteres Vorgehen
Über den Antrag von Faires Bad Kreuznach wird Ende Oktober im Stadtrat entschieden. Sollte der Vorschlag angenommen werden, soll die Stadtverwaltung einen konkreten Entwurf für eine Katzenschutzverordnung vorlegen.