Bad Kreuznach

Fristlose Kündigung des Geschäftsführers der Gewobau

Fristlose Kündigung des Geschäftsführers der Gewobau

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Die Gesellschafterversammlung der Gewobau hat gestern einstimmig beschlossen, den Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben zu entbinden und den Anstellungsvertrag fristlos zu kündigen. Das teilt die Stadtverwaltung Bad Kreuznach mit. Nach Anregung von Oberbürgermeister Emanuel Letz beschloss die Gesellschafterversammlung der Gewobau, die bereits im Aufsichtsrat vereinbarte Prüfung des Neubauprojekts „KUB“ sowie der Objekte im Gebiet „In den Weingärten“ auszuweiten. Danach erhielt die Stadtverwaltung neue Informationen, die die bestehenden Vorwürfe weiter untermauerten und schlussendlich zu diesem Schritt führten. Zusätzlich zu dieser Maßnahme wurde bereits am Montag die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers – kurz PwC – beauftragt, eine Sonderprüfung des Geschäftsbetriebs der Gewobau durchzuführen.

Die Gewobau spielt eine wichtige Rolle bei der Vermietung preisgünstiger Wohnungen wie beim Wohnungsneubau in der Stadt Bad Kreuznach. Laut Stadtverwaltung ist es daher von höchster Priorität, dass sämtliche Geschäftspraktiken transparent sind und im Einklang mit geltenden Standards und Richtlinien stehen. Oberbürgermeister Emanuel Letz sagte weiter, dass die Stadtverwaltung sicherstellen wolle, dass der Geschäftsbetrieb der Gewobau reibungslos fortgeführt wird. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter sowie die langfristige Stabilität des Unternehmens ständen dabei im Mittelpunkt.